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 Betreff des Beitrags: Massage- und Wellness
BeitragVerfasst: Di 17. Feb 2009, 16:59 
Ich möchte gerne nach Alain zu meinem deutschen Mann ziehen, muß ich dazu meine Massagepraxis in Deutschland aufgeben oder nicht?
Welche Papiere benötige ich?
Wie ist der Verdienst dort für Angestellte und was muß ich beachten steuerlich , wenn ich mein Geschäft freiberuflich dort weiter führe?
Was muß ich überhaupt beachten? Kann mir auch jemand Infos geben über die Arbeits- und Aufendhaltserlaubniserlaubnis, Versicherung, Rente usw. ?
Gibt es jemanden, der so ein Geschäft dort betreibt, angestellt ist in einem Hotel od. ähnl. Einrichtung?

Freue mich über jede Info, vielen Dank im voraus.
Lgr. Rosi


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 Betreff des Beitrags: Re: Massage- und Wellness
BeitragVerfasst: Mo 4. Jan 2010, 02:40 
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Registriert: Mo 4. Jan 2010, 02:39
Beiträge: 5
Hallo,

Guten Rutsch erst mal...
falls ich ungewollt was falsches Schreibe, dann bitte ich, mich nicht gleich auseinanderzunehmen...ich schreibe nach bestem Wissen und Gewissen.
ob Du Dein Geschäft hier aufgeben mussst, oder nicht, liegt doch bei Dir.
Ich habe selbst nicht viel Ahnung, aber das was ich weiss, teile ich Dir gern mit
Massage und Wellness ist ein Riesenthema dort. Für Frauen natürlich mehr, als für Männer. Und die reichen Damen sind dort sehr gern in solchen "Parlours". Männer haben dort übrigens keinen Zutritt. Wenn Dich Dein Mann dort also abholen möchte, dann muss er beispielsweise draussen warten. Sonst kriegt er ein Problem mit dem Gesetz - und das ist dort sehr heftig.

Wie immer gilt:
- auch in den VAE muss hart gearbeitet werden damit Du irgendwann mal 5000 Euro und nen Benz Dein Eigen nennen möchtest, es ist eben nicht das Schlaraffenland. Da dort viel Kapital liegt, leistet man sich nur die Besten....
- Arbeitest Du hart, erreichst Du natürlich was...aber Was und Wieviel...das vermag ich nicht zu sagen.
- Oft wird vom ArbeitGEBER sogar Dein Pass eingefordert.

Willst Du Dich selbständig machen, dann geht das nicht so einfach. Denn (ich glaub sogar, das es gesetzlich festgelegt ist) Du musst zumindest 50 % einen VAE- Bewohner als Teilhaber in Deinem Geschäft dabei haben. Es gibt aber "Free Zones" - wo Du Deinen Laden zu 100 % Dein Eigen nennen kannst, ohne Teilhaberschaft mit einem Einwohner.

Ich habe diese Infos auch nur, weil ich und meine Frau tatsächlich überlegen, in die VAE auszuwandern...aber dazu in einem anderen Thread !

Gruss
Mera


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